Verkaufsverbot für das iPhone in Deutschland!

Von Pascal am 05.11.2011 in Apple, iPad, iPhone, Recht |

Der bislang teuerste Patentstreit der IT-Geschichte zwischen Apple, den Herstellern von Android und Google selber sowie andere Firmen wie Microsoft hat eine neue Dimension angenommen: Während in letzter Zeit hauptsächlich der Streit zwischen Apple und dem größten iPhone Zulieferer Samsung von sich zu hören gemacht hat (bei dem wir nur kopfschüttelnd die Neuigkeiten gelesen haben und irgendwann es einfach nur nervig wurde, sodass wir nicht mehr groß berichteten), ist nun Motorola ein Erfolg vor dem Mannheimer Landesgericht gegen Apples iPhone gelungen: Das iPhone darf nicht mehr in Deutschland verkauft werden!

Das iPhone darf nicht mehr in Deutschland verkauft werden?

Laut den vom deutschen Patentexperten Florian Müller veröffentlichten Gerichtsdokumenten verstößt Apple mit seinen Smartphones gegen zwei Patente von Motorola Mobility – der Handysparte von Motorola, die Google für 12,5 Mrd. $ übernehmen will.

Bei dem Urteil handelt es sich um ein Versäumungsurteil, da Apple hier keine Gegenbeweise eingebracht hat. Nach dem Urteil darf die Hauptfirma Apple, Inc. keine mobilen Geräte mehr in/nach Deutschland vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen. Motorolas Patent über drahtlose Kommunikation (Ein Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines mobiltelefoninitiierten Transfers für ein Paketfunksystem) ist 2003 genehmigt worden und könnte neben dem iPhone vermutlich auch bei der 3G-Version des iPads verletzt worden sein.

Sofortiges Verkaufsverbot für das iPhone

Während einige inklusive Florian Müller noch bei Veröffentlichung der Dokumente nicht ausschließen wollten, dass es sich bei dem ganzen um ein Fake handeln könne, so hat im Verlauf des Tages eine Sprecherin von Motorola den Erfolg vor dem deutschen Gericht bestätigt. Neben Motorola gab Apple auch ein Statement zum Urteil ab, in dem man die Relevanz jedoch abstreitet, da es sich laut Apple um ein verfahrenstechnischen Zwischenstand handele und nicht das endgültige Ergebnis widerspiegelt und man wird in jedem Fall Berufung einlegen.

Die Sicherheit nimmt Apple durch die angeklagte Partei, nämlich der Mutterkonzern Apple, Inc., welcher in Deutschland selber nicht vertreten ist. Da das Urteil sich nicht gegen die Tocherfirma, die Apple GmbH, richtet, darf diese natürlich ihre Bestände weiterhin verkaufen, jedoch ist der Nachschub nicht mehr möglich. Außerdem weißt Florian Müller auch zu Recht darauf hin, dass der direkte Verkauf von der Apple, Inc. nach Deutschland nach dem Beschluss verboten ist, was faktisch über die Website jedoch praktiziert wird, da diese sich im Besitz von Apple, Inc. befindet. Nach Informationen von ehemalige Engadget-Mitarbeiter Nilay Patel hat Motorola aber nicht nur die amerikanische Apple-Hauptfirma verklagt sondern auch gleich die deutsche Tochterfirma, die für den Verkauf hier verantwortlich ist.

Apple muss nun beweisen, dass das iPhone keine Patente verletzt und muss sonst unter Umständen auch rückwirkend Strafen bezahlen, die beträchtlich sein dürften. Wir bleiben an dem doch wieder recht spannenden Fall natürlich dran und hoffen auf mehr Klarheit in diesem Fall in den nächsten Tagen. Das Verkaufsverbot ist heute in Kraft getreten.

Kopie des Gerichtsurteil:

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