Apple verliert gegen Samsung Galaxy Tab 10.1

Von Anton am 27.01.2012 in News, Samsung |
Das Geschmacksmuster zum iPad

Das Geschmacksmuster zum iPad

Nicht nur in Deutschland bekriegen sich Samsung und Apple, sondern auch in dem niederländischen Nachbarland. Apple versuchte, dass der Galaxy Tab 10.1 Rivale der Marke Samsung von dem Markt genommen wird, weil das Design ähnlich dem iPad sei. Es war dabei bereits der zweite Anlauf, der erneut scheiterte. In Den Haag kam es erneut zur Ablehnung durch den Gerichtshof bei der Geschmackmuster-Klage von Apple mit dem iPad gegen das Galaxy Tab 10.1 von Samsung. Bereits im August des Jahres 2011 war Apple mit derselben Klage gescheitert.

Galaxy Tab 10.1 & iPad beim Gerichtshof in den Niederlanden

Das HP Compaq TC100

Das HP Compaq TC100

Es kommt somit in den Niederlanden nicht zu einem Verkaufsverbot von dem Galaxy Tab 10.1. Damit Samsung die Klage von Apple entkräftigen konnte, wurden Beweismittel wie das KnithRidder und das HP Compaq TC1000 gezeigt. Zudem hatte sich Samsung auf ein gültiges Patent aus Kanada und einen Patentantrag aus dem Jahre 2004 berufen. Das Galaxy Tab 10.1 ist im Vergleich zu dem iPad 2 leichter und dünner und es läuft mit Android 3.2. Die Antwort von Samsung auf den Streit gegen Apple ist die N-Variante mit einem 10,1 Zoll Tochscreen und einer Auflösung von 1.280 x 800 Pixel.
Das Berufungsverfahren

Bei dem Berufungsverfahren von Apple gegen Samsung hatte Apple Samsung Designverletzungen vorgeworfen. Es kam zu einer einstweiligen Verfügung bei dem Verkaufsverbot. Apple wollte mit einem Geschmacksmuster das Verkaufsverbot erwirken. Apple hatte dies bereits in Kalifornien und in Düsseldorf versucht. In Den Haag wurde der Antrag von wieder abgelehnt, weil Samsung mehrere Muster eingereicht hatte und damit bewiesen wurde, dass es bereits vor Erteilung der Apple Geschmacksmuster Geräte gab, die ähnlich waren. Aus dem Jahre 1994 gehört das Knigh Ridder und aus dem Jahre 2004 das HP Compaq TC1000 dazu. Zusätzlich hatte sich Samsung auf das Patent aus Kanada, zwei Designvorlagen aus Japan und den Patentantrag aus dem Jahr 2004 berufen.

Die Ablehnung

Der Antrag von Apple bezüglich einer einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt, was allerdings nur in den Niederlanden gilt. Bereits in Kalifornien kam die Richterin zu dem Entschluss, dass dieses Geschmacksmuster nicht ungültig ist, aber nicht für die einstweilige Verfügung eine Grundlage darstellt. Zwischen Samsung und Apple sind die Klagen und Gegenklagen ein Teil von einem weltweiten Patentkrieg, der schon immense Kosten verursacht hat.

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